ÄRZTE


Mir ist sehr an einer guten Kooperation mit den zuständigen Ärzten gelegen. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Heilmittelverordnung:

 

Downloaden Sie hier das Formular zur Heilmittelverordnung mit Erklärungen.

 

 

Nach einer Erstverordnung gilt jede weitere Verordnung zur Behandlung derselben Diagnose eines Patienten als Folgeverordnung.

Nach einer Behandlungsfreien Zeit von 12 Wochen oder mehr kommt es bei einer erneuten Ausstellung einer Heilmittlerverordnung zu einer erneuten Erstverordnung (z.B. Therapiepause, Rezidive, neue Erkrankungsphasen).

 

 

Verordnungen außerhalb des Regelfalles

 

Der Arzt kann abweichend von den Vorgaben des Heilmittelkataloges weitere Folgeverordnungen verordnen, wenn das Therapieziel mit der Verordnungsmenge im Regelfall nicht zu erreichen ist.

 

Es muss eine medizinische Begründung mit prognostischer Einschätzung angegeben werden.

Reicht der Platz auf dem Vordruck nicht aus, kann die Begründung schriftlich formfrei auf einem Zusatzblatt erstellt bzw. fortgesetzt werden.

 

Bei der medizinischen Begründung soll sich der Arzt am festgestellten Therapiebedarf, der Therapiefähigkeit sowie der Therapieprognose unter Berücksichtigung der angestrebten Therapieziele orientieren.

 

Ab wann eine Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalles gilt können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen (siehe Verordnungsmengen und Frequenzempfehlungen).

 

 

Beginn der Therapie

 

Die Heilmittelverordnung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen.

 

Der Arzt kann eine längere oder kürzere Frist bestimmen. In diesem Fall muss das gewünschte Datum bei „Behandlungsbeginn spätestens am“ ausgefüllt werden.

 

Für eine Angabe des Behandlungsbeginns können medizinische oder organisatorische Gründe ausschlaggebend sein (z.B. viele Feiertage in der 14-Tages-Frist).

 

 

Hausbesuch

 

Der Arzt kann bestimmen, dass die Therapie am Wohnort des Patienten als Hausbesuch durchgeführt wird. Das ist nur dann zulässig, wenn der Patient aus medizinischen Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann bzw. wenn zwingende medizinische Gründe vorliegen.

 

 

Therapiebericht

 

Der Arzt kann festlegen, ob er vom Therapeuten nach Abschluss der Behandlungsserie einen Therapiebericht erhalten möchte. Wenn ja ist dies durch ankreuzen kenntlich zu machen.

 

 

Stimmtherapie, Sprechtherapie, Sprachtherapie

 

Festlegung durch ankreuzen auf der Verordnung. Es können mehrere Maßnahmen in Kombination festgelegt werden.

 

 

Therapiedauer pro Sitzung

 

Die Therapiedauer pro Behandlungseinheit ist in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand und vom Konzentrationsvermögen des Kindes bzw. Erwachsenen zu sehen. Empfehlungen der Heilmittelrichtlinien können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen.

 

 

Verordnungsmenge

 

Der Arzt richtet sich bei der Angabe der Behandlungsanzahl nach den Maßgaben der Heilmittelrichtlinien (siehe beigefügte Tabelle)

 

 

Therapiefrequenz (Anzahl pro Woche)

 

Der verordnende Arzt gibt eine Empfehlung für die Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche vor. Kann diese Frequenzempfehlung nicht eingehalten werden, z.B. aus Gründen, die beim Patienten liegen, so kann der Therapeut nach Absprache mit dem Arzt die Frequenz ändern und dies auf der Rückseite der Verordnung dokumentieren.

 

Empfehlungen der Therapiefrequenzen lt. Heilmittelrichtlinien können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen.

 

 

Indikationsschlüssel

 

Der Indikationsschlüssel des Heilmittelkataloges ist 2-3 Zeichen lang und ergibt sich aus der Diagnosegruppe.

 

Die Angabe des Indikationsschlüssels ersetzt nicht die Abbildung der Diagnose und Leitsymptomatik.

 

Eine Auflistung der Indikationsschlüssel können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen.

 

 

Diagnose und Leitsymptomatik, Befunde

 

Die Indikation für die Verordnung von Heilmitteln ergibt sich immer aus der Diagnose plus der hiermit einhergehenden Leitsymptomatik.

 

Die Leitsymptomatik und das hiermit einhergehende Therapieziel sind die entscheidenden Kriterien für die Auswahl des zu verordnenden Heilmittels.

 

Diagnose und Leitsymptomatik bitte immer angeben.

 

 

Ggf. neurologische, pädiatrische Besonderheiten

 

Wurden neurologische, pädiatrische Besonderheiten diagnostiziert, welche für den Therapeuten relevant sein können, so sollten diese vom Arzt vermerkt werden.

 

 

Ggf. Spezifizierung der Therapieziele

 

Gehen die Therapieziele im konkreten Einzelfall nicht eindeutig aus der Diagnose und Leitsymptomatik des Heilmittelkataloges hervor, kann der Arzt diese näher erläutern.

 

 

Tonaudiogramm

 

Für folgende Verordnungen ist im Rahmen der Eingangsdiagnostik vor der Erstverordnung ein Tonaudiogramm entsprechend dem Vordruck zu erstellen:

Das Tonaudiogramm ist bei Kindern in laufender Behandlung nach einem halben Jahr zu wiederholen.

 

 

Trommelfellbefund

 

Dieser Befund ist bei der Verordnung folgender Maßnahmen erforderlich:

Der Trommelfellbefund muss dokumentiert werden bei Sprachstörungen im Kindesalter, wie auch bei Sprachstörungen und Stimmstörungen im Erwachsenenalter, wenn diese mit einer Hörstörung verbunden sind.

 

 

Vertragsarztstempel, Unterschrift

 

Dieser Auszug aus den Heilmittelrichtlinien versteht sich nicht auf Vollständigkeit. Es wurden die Schwerpunkte für eine Kinder- und Jugendarztpraxis gewählt.

 

 

Sollten Sie Rückfragen haben rufen Sie mich gerne in der Praxis an.