ÄRZTE
Mir ist sehr an einer guten Kooperation mit den zuständigen Ärzten gelegen. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Heilmittelverordnung:
Downloaden Sie hier das Formular zur Heilmittelverordnung mit Erklärungen.
- Die gelb markierten Punkte müssen zwingend ausgefüllt werden (das Tonaudiogramm bei Ausstellung einer Erstverordnung bzw. nach 6 Monaten bei laufender Behandlung)
- Handschriftliche Änderungen müssen mit Unterschrift des Arztes und Stempel der Praxis versehen werden
- Bitte immer Indikationsschlüssel, Diagnosegruppe und Leitsymptomatik angeben
- Gebührenpflicht./-frei : bitte immer entsprechend ankreuzen
- Eine Erstverordnung liegt dann vor, wenn es sich um die erste Heilmittelverordnung für einen Patienten zu einer bestimmten Diagnose handelt.
Nach einer Erstverordnung gilt jede weitere Verordnung zur Behandlung derselben Diagnose eines Patienten als Folgeverordnung.
Nach einer Behandlungsfreien Zeit von 12 Wochen oder mehr kommt es bei einer erneuten Ausstellung einer Heilmittlerverordnung zu einer erneuten Erstverordnung (z.B. Therapiepause, Rezidive, neue Erkrankungsphasen).
Verordnungen außerhalb des Regelfalles
Der Arzt kann abweichend von den Vorgaben des Heilmittelkataloges weitere Folgeverordnungen verordnen, wenn das Therapieziel mit der Verordnungsmenge im Regelfall nicht zu erreichen ist.
Es muss eine medizinische Begründung mit prognostischer Einschätzung angegeben werden.
Reicht der Platz auf dem Vordruck nicht aus, kann die Begründung schriftlich formfrei auf einem Zusatzblatt erstellt bzw. fortgesetzt werden.
Bei der medizinischen Begründung soll sich der Arzt am festgestellten Therapiebedarf, der Therapiefähigkeit sowie der Therapieprognose unter Berücksichtigung der angestrebten Therapieziele orientieren.
Ab wann eine Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalles gilt können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen (siehe Verordnungsmengen und Frequenzempfehlungen).
Beginn der Therapie
Die Heilmittelverordnung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen.
Der Arzt kann eine längere oder kürzere Frist bestimmen. In diesem Fall muss das gewünschte Datum bei „Behandlungsbeginn spätestens am“ ausgefüllt werden.
Für eine Angabe des Behandlungsbeginns können medizinische oder organisatorische Gründe ausschlaggebend sein (z.B. viele Feiertage in der 14-Tages-Frist).
Hausbesuch
Der Arzt kann bestimmen, dass die Therapie am Wohnort des Patienten als Hausbesuch durchgeführt wird. Das ist nur dann zulässig, wenn der Patient aus medizinischen Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann bzw. wenn zwingende medizinische Gründe vorliegen.
Therapiebericht
Der Arzt kann festlegen, ob er vom Therapeuten nach Abschluss der Behandlungsserie einen Therapiebericht erhalten möchte. Wenn ja ist dies durch ankreuzen kenntlich zu machen.
Stimmtherapie, Sprechtherapie, Sprachtherapie
Festlegung durch ankreuzen auf der Verordnung. Es können mehrere Maßnahmen in Kombination festgelegt werden.
Therapiedauer pro Sitzung
Die Therapiedauer pro Behandlungseinheit ist in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand und vom Konzentrationsvermögen des Kindes bzw. Erwachsenen zu sehen. Empfehlungen der Heilmittelrichtlinien können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen.
Verordnungsmenge
Der Arzt richtet sich bei der Angabe der Behandlungsanzahl nach den Maßgaben der Heilmittelrichtlinien (siehe beigefügte Tabelle)
Therapiefrequenz (Anzahl pro Woche)
Der verordnende Arzt gibt eine Empfehlung für die Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche vor. Kann diese Frequenzempfehlung nicht eingehalten werden, z.B. aus Gründen, die beim Patienten liegen, so kann der Therapeut nach Absprache mit dem Arzt die Frequenz ändern und dies auf der Rückseite der Verordnung dokumentieren.
Empfehlungen der Therapiefrequenzen lt. Heilmittelrichtlinien können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen.
Indikationsschlüssel
Der Indikationsschlüssel des Heilmittelkataloges ist 2-3 Zeichen lang und ergibt sich aus der Diagnosegruppe.
Die Angabe des Indikationsschlüssels ersetzt nicht die Abbildung der Diagnose und Leitsymptomatik.
Eine Auflistung der Indikationsschlüssel können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen.
Diagnose und Leitsymptomatik, Befunde
Die Indikation für die Verordnung von Heilmitteln ergibt sich immer aus der Diagnose plus der hiermit einhergehenden Leitsymptomatik.
Die Leitsymptomatik und das hiermit einhergehende Therapieziel sind die entscheidenden Kriterien für die Auswahl des zu verordnenden Heilmittels.
Diagnose und Leitsymptomatik bitte immer angeben.
Ggf. neurologische, pädiatrische Besonderheiten
Wurden neurologische, pädiatrische Besonderheiten diagnostiziert, welche für den Therapeuten relevant sein können, so sollten diese vom Arzt vermerkt werden.
Ggf. Spezifizierung der Therapieziele
Gehen die Therapieziele im konkreten Einzelfall nicht eindeutig aus der Diagnose und Leitsymptomatik des Heilmittelkataloges hervor, kann der Arzt diese näher erläutern.
Tonaudiogramm
Für folgende Verordnungen ist im Rahmen der Eingangsdiagnostik vor der Erstverordnung ein Tonaudiogramm entsprechend dem Vordruck zu erstellen:
- Stimmtherapie
- Sprech- und/oder Sprachtherapie bei Kindern und Jugendlichen
- Sprech- und/oder Sprachtherapie bei Erwachsenen, wenn V.a. Hörstörung
Das Tonaudiogramm ist bei Kindern in laufender Behandlung nach einem halben Jahr zu wiederholen.
Trommelfellbefund
Dieser Befund ist bei der Verordnung folgender Maßnahmen erforderlich:
- Stimmtherapie
- Sprech- und/oder Sprachtherapie bei Kindern und Jugendlichen
- Sprech- und/oder Sprachtherapie bei Erwachsenen, wenn V.a. Hörstörung
Der Trommelfellbefund muss dokumentiert werden bei Sprachstörungen im Kindesalter, wie auch bei Sprachstörungen und Stimmstörungen im Erwachsenenalter, wenn diese mit einer Hörstörung verbunden sind.
Vertragsarztstempel, Unterschrift
Dieser Auszug aus den Heilmittelrichtlinien versteht sich nicht auf Vollständigkeit. Es wurden die Schwerpunkte für eine Kinder- und Jugendarztpraxis gewählt.
Sollten Sie Rückfragen haben rufen Sie mich gerne in der Praxis an.